Allgemeine Reisebedingungen

Allgemeine Reisebedingungen der Diözesanpilgerstelle Rottenburg-Stuttgart

Gültig ab dem 01.04.2024

1. Abschluss des Reisevertrags/Buchung

Ihre Reiseanmeldung (Buchung), unabhängig davon, ob sie schriftlich, mündlich oder elektronisch erfolgt, stellt rechtlich gesehen das Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertrag kommt erst mit Zugang einer inhaltlich deckungsgleichen schriftlichen Bestätigung durch die Diözesanpilgerstelle Rottenburg-Stuttgart (im Folgenden Pilgerstelle genannt) zustande. Sie haben ein Widerrufsrecht bis zum Zugang der Bestätigung; danach gelten die Stornobedingungen wie unter Punkt 6 aufgeführt.

Der Anmelder steht für die Verpflichtungen aus dem einzelnen Reisevertragsverhältnis aller von ihm angemeldeten Personen ein.

2. Ausführendes Luftfahrtunternehmen

Die Pilgerstelle als Reiseveranstalter ist verpflichtet, Reisende vor der entsprechenden Flugbeförderung über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft zu informieren, sobald diese feststeht. Soweit dies bei Buchung noch nicht der Fall ist, muss zunächst die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft genannt werden. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft nach erfolgter Buchung muss der Reisende unverzüglich informiert werden.

3. Leistungen

Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der Reiseausschreibung. Eventuelle besondere Vereinbarungen, die schriftlich erfolgen sollten, gelten vorrangig.

Nehmen Sie ab Reisebeginn einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch aus Gründen, die von uns nicht zu vertreten sind, haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Die Pilgerstelle wird sich aber bei den Leistungsträgern um Erstattung der eingesparten Aufwendungen bemühen, sofern diese nicht völlig unerheblich sind.

4. Zahlung des Reisepreises/Anzahlung

Mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises zu entrichten. Der restliche Betrag ist 3 Wochen vor der Reise fällig; es wird keine gesonderte Rechnung verschickt. Sie erhalten mit der Buchungsbestätigung einen Sicherungsschein nach §651 r Abs.4 BGB.

5. Rücktritt vor Reisebeginn bei unvermeidbaren außergewöhnlichen Umständen oder Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl

Treten am Bestimmungsort der Reise oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auf, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an diesen Ort erheblich beeinträchtigen, können Sie vor Reisebeginn kostenlos vom Reisevertrag zurücktreten.

Ist die Pilgerstelle aufgrund von unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen an der Erfüllung des Vertrages gehindert, kann sie unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes ihren Rücktritt erklären.

Ist in der Reiseausschreibung eine Mindestteilnehmerzahl, die bis zu einem bestimmten Termin erreicht sein muss, angegeben, so kann die Pilgerstelle bei Nichterreichen dieser Teilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten.

In allen unter 5. genannten Fällen erhalten Sie sämtliche bereits bezahlten Beträge zurück und die Pilgerstelle hat keinen Anspruch mehr auf Zahlung des Reisepreises.

6. Rücktrittskosten vor Reisebeginn in sonstigen Fällen

Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten (stornieren). Der Rücktritt kann schriftlich, telefonisch oder elektronisch erklärt werden. Die Pilgerstelle verliert damit den Anspruch auf Ihren Reisepreis, kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen, die nach folgenden pauschalen Sätzen festgelegt wird:

Für unsere Busfahrten und  Fahrten mit dem TGV oder andere Zugfahrten:

- bis 6 Monate vor Reisebeginn: kostenlos

- bis 28 Tage vor Reisebeginn: 10% des Reisepreises

- 27-10 Tage vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises

- 9-1 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises

- bei Nichtantritt der Reise oder Stornierung am Abreisetag: 80% des Reisepreises

Für alle Flugreisen (Linienflüge):

- bis 6 Monate vor Reisebeginn: kostenlos

- bis 60 Tage vor Reisebeginn: 10% des Reisepreises

- 59 - 28 Tage vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises

- 27 - 10 Tage vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises

- 9 - 1 Tage vor Reisebeginn: 70% des Reisepreises

- bei Nichtantritt der Reise oder Stornierung am Abreisetag: 80% des Reisepreises

Maßgeblich für die Berechnung dieser Fristen ist der Zugang Ihrer Stornierung bei der Pilgerstelle.

Nach Absprache mit der Pilgerstelle ist es möglich, eine geeignete Ersatzperson für den abgemeldeten Reiseteilnehmer zu benennen. Dafür können u.U. zusätzliche Umbuchungsgebühren entstehen, z.B. durch neue Ticketausstellung.

7. Beistandspflicht

Die Pilgerstelle ist verpflichtet, Ihnen Beistand zu leisten, wenn Sie während einer Reise in Schwierigkeiten geraten, insbesondere durch Beschaffung von Informationen und Herstellen von Kommunikationsverbindungen. Sofern Sie schuldhaft die Schwierigkeiten herbeigeführt haben, kann die Pilgerstelle angemessenen Ersatz für die ihr entstandenen Aufwendungen fordern.

8. Rechte und Pflichten der Reiseleitung

Während der Reise auftretende Mängel zeigen Sie bitte unverzüglich der Reiseleitung an. Sie wird nach Möglichkeit und so schnell wie möglich Abhilfe schaffen. Sie ist aber nicht berechtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadenersatz gegenüber der Pilgerstelle anzuerkennen.

9. Rechte und Pflichten des Reisenden bei mangelhafter Reise

Ein Reisemangel ist unverzüglich anzuzeigen, so dass die Pilgerstelle die Möglichkeit hat, den Mangel zu beseitigen. Erfolgt die unverzügliche Anzeige schuldhaft nicht, besteht kein Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz. Wenn die Reise nicht vertragsgerecht erbracht wird, können Sie Abhilfe verlangen. Die Abhilfe kann von der Pilgerstelle verweigert werden, wenn sie unmöglich oder unter Berücksichtigung von Ausmaß des Mangels und Wert der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.

Kann die Pilgerstelle die Abhilfe verweigern und betrifft der Reisemangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, sind durch die Pilgerstelle angemessene Ersatzleistungen zu gewähren. Wenn dadurch keine gleichwertige Beschaffenheit der Reise erreicht wird, muss die Pilgerstelle eine angemessene Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) gewähren.

Wird infolge eines Mangels die Reise erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Reisevertrag kündigen. Die Kündigung ist erst wirksam, wenn die Pilgerstelle eine von Ihnen bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten.

Wurde berechtigt gekündigt, so muss die Pilgerstelle die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen (z.B. für die Rückbeförderung sorgen). Für die erbrachten und nach der Kündigung noch notwendig erbrachten Reiseleistungen besteht der Anspruch der Pilgerstelle auf den Reisepreis weiter. Für die nach der Kündigung nicht mehr erbrachten Leistungen hat die Pilgerstelle keinen Anspruch mehr auf den Reisepreis.

Verlust oder Beschädigung des Reisegepäcks muss unverzüglich auch dem Beförderungsunternehmen angezeigt werden, da internationale Abkommen und gesetzliche Bestimmungen zusätzliche Ausschlussfristen enthalten. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Achten Sie darauf, dass Sie ein solches Dokument erhalten und bewahren Sie es gut auf.

10. Haftungsbeschränkungen für die Pilgerstelle

Die Haftung der Pilgerstelle auf Schadenersatz für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis des betroffenen Teilnehmers begrenzt.

11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Die Information über solche Vorschriften in der Reiseausschreibung bezieht sich auf deutsche Staatsbürger und auf den aktuell gültigen Stand, ohne Berücksichtigung persönlicher Umstände. Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft haben, geben Sie uns dies bitte bei der Buchung an, damit wir Sie ggf. über andere Vorschriften informieren können.

Solche Bestimmungen können sich auch nach Vertragsschluss einmal ändern. Sollte das der Fall sein, wird sich die Pilgerstelle bemühen, Sie unverzüglich darüber zu informieren. Sie sollten aber auch selbst die Lage in den Medien verfolgen, um sich auf eventuelle Änderungen einstellen zu können.

12. Versicherungen

Die Reisepreise der Pilgerstelle beinhalten keine Reiserücktrittskosten-Versicherung (siehe auch unter Punkt 5.); wir empfehlen Ihnen jedoch insbesondere bei hochpreisigen Reisen den Abschluss einer solchen Versicherung.

Wir empfehlen außerdem dringend den Abschluss einer Reisekrankenversicherung für das Ausland, die insbesondere den Rücktransport bei Unfall oder Krankheit abdeckt.

13. Anspruchstellung, Verjährung

Ihre reisevertraglichen Ansprüche bei Reisemängeln (§651 i BGB) verjähren in 2 Jahren. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

14. Datenschutz

Hierzu verweisen wir auf unsere ausführliche Datenschutz-Erklärung.

 

Diözesanpilgerstelle im Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V.

Strombergstr. 11, 70188 Stuttgart

Telefon 0711-2633 1233 oder -1234

Telefax 0711-2633 1232

E-Mail pilgerstelle@caritas-dicvrs.de

Homepage: www.pilgerstelle-rs.de

Sitz: Stuttgart/Registernummer 2342, AG Stuttgart; USt-ID-Nr.: DE147800888